Rechtsprechung
   VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27426
VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699 (https://dejure.org/2017,27426)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699 (https://dejure.org/2017,27426)
VG Augsburg, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - Au 7 K 16.30699 (https://dejure.org/2017,27426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,27426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwVfG § 51; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1
    Asylrechtliches Wiederaufnahmeverfahren wegen Abschiebungsschutz aufgrund von Erkrankung

  • rewis.io

    Asylrechtliches Wiederaufnahmeverfahren wegen Abschiebungsschutz aufgrund von Erkrankung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung an PTBS gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - BVerwGE 129, 251; B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12) angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie einer vielfältigen Symptomatik regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests.

    Anders ist es aber dann, wenn die Bescheinigung nicht nachvollziehbar ist, weil sie nicht erkennen lässt, dass objektiv bestehende, diagnoserelevante Zweifel berücksichtigt wurden (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C-8/07 - BVerwGE 129, 251, juris).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Für das begehrte Wiederaufgreifen des Verfahrens kommt daher die allgemeine Regelung des § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unmittelbar zur Anwendung (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C-18/05 - BVerwGE 127, 33).

    Im Hinblick auf Krankheiten ist für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderlich, dass sich der Gesundheitszustand des betreffenden Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungstandards nicht möglich oder unzureichend ist und/oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2002 - 1 C-1/02 - DVBl 2003, 463; BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C-18/05 - NVwZ 2007, 712).

  • BVerwG, 02.02.2011 - 1 PKH 1.11
    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Nach allem kann somit im Rahmen der insoweit zu treffenden Prognoseentscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2011 - 10 B 1/11, 10 B 1/11, 1 PKH 1/11 - juris Rn. 7 f.) nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger bei einer Rückkehr nach Nigeria erhebliche und konkrete Gesundheitsgefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG drohen.
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Nach allem kann somit im Rahmen der insoweit zu treffenden Prognoseentscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 8.2.2011 - 10 B 1/11, 10 B 1/11, 1 PKH 1/11 - juris Rn. 7 f.) nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger bei einer Rückkehr nach Nigeria erhebliche und konkrete Gesundheitsgefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG drohen.
  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung an PTBS gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - BVerwGE 129, 251; B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12) angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes sowie einer vielfältigen Symptomatik regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests.
  • VGH Bayern, 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390

    Asylrecht; Sierra Leone; posttraumatische Belastungsstörung; unglaubwürdiges

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Der objektive Ereignisaspekt ist nämlich nicht Gegenstand der gutachtlichen ärztlichen Untersuchung zu einer PTBS (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris; VGH BW, B.v. 20.1.2006 - A 9 S 1157/06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2006 - A 9 S 1157/06

    Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträge

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Der objektive Ereignisaspekt ist nämlich nicht Gegenstand der gutachtlichen ärztlichen Untersuchung zu einer PTBS (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris; VGH BW, B.v. 20.1.2006 - A 9 S 1157/06 - juris).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Insoweit besteht ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 9 C-41/99 - BVerwGE 111, 77).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Augsburg, 03.05.2017 - Au 7 K 16.30699
    Im Hinblick auf Krankheiten ist für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderlich, dass sich der Gesundheitszustand des betreffenden Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungstandards nicht möglich oder unzureichend ist und/oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, U.v. 29.10.2002 - 1 C-1/02 - DVBl 2003, 463; BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C-18/05 - NVwZ 2007, 712).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht